Informationen von A-Z

A

Der Unterricht an der Altkönigschule findet in Doppelstunden statt. Da innerhalb einer Doppelstunde kein Raumwechsel erforderlich ist, gibt es auch keine 5-Minuten-Pausen zwischen den Stunden.

Fächer mit drei Wochenstunden werden daher in der einen Woche mit zwei, in der Folgewoche mit vier Wochenstunden unterrichtet. Das Gleiche gilt für fünfstündige Fächer. Diese werden mit vier bzw. sechs Stunden unterrichtet.

Aus diesem Grund erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei verschiedene Stundenpläne: einen für die A-Woche und einen für die B-Woche. A- und B-Wochen wechseln sich im Laufe eines Schuljahres ab. Wenn in einem Schuljahr vor den Ferien eine A-Woche liegt, fängt der Unterricht nach den Ferien mit einer B-Woche wieder an. Ein Schuljahr beginnt immer mit einer A-Woche.

Das Doppelstundenprinzip hat den Vorteil, dass in sechs Schulstunden nur drei Fächer unterrichtet werden. Somit müssen auch nur die Materialien für drei Fächer mitgebracht werden und es gibt nur in drei Fächern Hausaufgaben. Das Doppelstundenprinzip hat zudem sehr positive Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung.

Hier finden Sie eine Übersicht über die A- und B-Wochen für das  2. Halbjahr des Schuljahres 2023/2024.

Sollten sich Adresse, Telefonnummern oder sonstige persönliche Daten ändern, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer und unser Sekretariat. Für den Fall, dass Ihr Kind erkrankt und abgeholt werden muss, ist es wichtig, dass die bei uns hinterlegten Telefonnummern aktuell sind, damit wir Sie schnell erreichen können.

Die Altkönigschule bietet eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften (AGs) an, in denen sich Schülerinnen und Schüler meist einmal in der Woche treffen. Ein Teil der AGs wird von Fachlehrern durchgeführt, ein anderer Teil ist im Ganztagsprogramm angesiedelt. Hier finden Sie eine Übersicht über unser aktuelles AG-Angebot.

Grundlagen zur Beurteilung des Arbeitsverhaltens sind: Ausdauer, Beteiligung am Unterricht, Fleiß, Genauigkeit, Initiative, Konzentrationsfähigkeit, Kooperation, Lernbereitschaft, Ordnung, Selbständigkeit, Sorgfalt, Zielstrebigkeit und Zuverlässigkeit.

B

Auf dem gesamten Schulgelände müssen Mobiltelefone, Smartphones, MP3-Player, Tablets und andere elektronische Unterhaltungsgeräte der Schülerinnen und Schülern deaktiviert sein und dürfen nur nicht sichtbar mitgeführt werden – eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt lediglich für die Oberstufenschülerinnen und -schüler sowie die Zehntklässler in und vor Campus B. Bei Verstößen sind die Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, die Geräte einzuziehen.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler können ihre Geräte dann unter Vorlage eines kurzen Schreibens, das die Kenntnisnahme durch die Eltern bestätigt, ab dem darauffolgenden Tag in Raum A.0.14 im Verwaltungsbereich abholen. Im wiederholten Falle wird das eingezogene Gerät ausschließlich an die Eltern ausgegeben, und zwar erst ab dem darauffolgenden Tag. Eine Abholung durch die Schülerinnen und Schüler selbst ist dann nicht mehr möglich.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Schülerinnen und Schüler sich im direkten Gespräch austauschen und den persönlichen Kontakt zueinander pflegen.

Weisen Sie Ihre Kinder bitte auch darauf hin, dass das Filmen und Fotografieren auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet ist. Davon ausgenommen sind entsprechende Schulprojekte.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Schülerinnen und Schüler sich im direkten Gespräch austauschen und den persönlichen Kontakt zueinander pflegen.

Weisen Sie Ihre Kinder bitte auch darauf hin, dass das Filmen und Fotografieren auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet ist. Davon ausgenommen sind entsprechende Schulprojekte.

Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern – volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren eigenen Antrag – vom Unterricht beurlaubt werden. Bei einem Zeitraum von bis zu zwei Tagen trifft diese Entscheidung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.

Bei einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen oder einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist dieser Antrag schriftlich an die Schulleitung zu richten und wird von dieser entschieden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung zu stellen. Bitte richten Sie entsprechende Anträge über das Sekretariat an unseren Schulleiter Herrn Peppler.

Bewegliche Ferientage
Montag, 12.02.2024 Rosenmontag
Freitag, 10.05.2024 Brückentag nach Christi Himmelfahrt
Freitag, 31.05.2024 Brückentag nach Fronleichnam

Die Schulbusse können aufgrund ihrer Größe die Bushaltebuchen nicht nutzen, sondern müssen direkt vor dem Sportgelände halten. Dort befindet sich jedoch nur ein schmaler Grünstreifen. Somit kommt es – insbesondere am Mittag – immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Kinder drängeln oder schubsen. Es ist ganz wichtig, dass sich alle an der Bushaltestelle rücksichtsvoll verhalten. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sich die Schülerinnen und Schüler zunächst auf dem Weg, der zur Sportanlage führt, aufstellen. Diese Aufstellfläche darf erst verlassen werden, wenn die Busse ihre Halteposition erreicht haben.

Die Schulbusse für die Schülerinnen und Schüler aus Steinbach fahren nach Ende der 6. Stunde jeweils um 13:09 Uhr und 13:10 Uhr an der Altkönigschule ab. Ein weiterer Schulbus fährt nach Ende der 8. Stunde gegen 15:20 Uhr. Die Busse stehen unmittelbar vor Unterrichtsschluss an der Haltestelle vor der Schule bereit, so dass Risiken nach Schulschluss bei der Anfahrt der Haltepositionen minimiert werden.

E

Bitte informieren Sie sich über den Kalender auf unserer Homepage, an welchen Terminen die Elternabende stattfinden.

Jeweils in den Jahrgangsstufen 5, 7, 9, E und Q werden Elternbeiräte im Rahmen eines Elternabends neu gewählt. Die Elternbeiräte sind in ihrer Aufgabe tragende Bestandteile unserer Schulgemeinschaft. Einen herzlichen Dank an alle, die bereit sind, diese wichtige Aufgabe für zwei Jahre zu übernehmen beziehungsweise diese schon übernommen haben.

Im Februar findet ein Elternsprechtag statt. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte dem Kalender auf unserer Homepage. Im Vorfeld des Elternsprechtags geht Ihnen eine entsprechende Information zu, wie Termine mit den Lehrkräften vereinbart werden können.

Epochalunterricht bedeutet, dass ein oder mehrere Fächer jeweils nur in einem Halbjahr unterrichtet werden. Die Zeugnisnoten der entsprechenden Fächer finden bei einer Versetzungsentscheidung Berücksichtigung und sind im Zeugnis für das gesamte Schuljahr aufgeführt.

Welche Fächer in welchen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2023/2024 epochal unterrichtet werden, kann dem Dokument Epochalfächer 2023/2024 entnommen werden.

Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht zur Schule, wenn diese stark erkältet sind oder anderweitig Symptome einer Erkrankung aufweisen. Kinder holen einen bis zwei Fehltage in der Regel schnell auf, die Zeit der Erkrankung verkürzt sich und die Klassenkameraden, aber auch die Lehrkräfte stecken sich nicht an.

Achten Sie zudem darauf, dass Ihre aktuellen Kontaktdaten im Sekretariat der Altkönigschule hinterlegt sind bzw. Ihr Kind die Telefonnummer kennt. Erkrankt Ihr Kind im Laufe eines Tages, sind wir darauf angewiesen, Sie möglichst schnell zu erreichen.

Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir Sie, über eine Mitschülerin bzw. einen Mitschüler die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu informieren. Bitte melden Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn nicht im Sekretariat krank.

F

6 Klassenfahrt 18.09.2023 – 22.09.2023
7 Skiwoche 04.02.2024 – 09.02.2024
8H/R Berufsorientierung in Lauterbach 11.12.2023 – 22.12.2023
9H Abschlussfahrt 10.06.2024 – 14.06.2024
10G Klassenfahrt 18.09.2023 – 22.09.2023
10R Abschlussfahrt 10.06.2024 – 14.06.2024

In Hessen sind die folgenden gesetzlichen Feiertage schulfreie Tage: Tag der Deutschen Einheit (03.10.), 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.), 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.), Neujahr (01.01.), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01.05.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam.

Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag ihrer Eltern, Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf ihren eigenen Antrag aus religiösen Gründen vom Unterricht für die Zeit des Gottesdienstbesuches oder für einen religiösen Feiertag, der nicht gesetzlicher Feiertag ist, vom Schulbesuch freigestellt, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angehören, deren Glaubensüberzeugung dieses gebietet. Das Gleiche gilt für die generelle Freistellung vom Schulbesuch an Samstagen.

Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden

  • zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15.08.), Reformationstag (31.10.), Allerheiligen (01.11.) und Buß- und Bettag,
  • bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage),
  • bei Schülerinnen und Schülern, die den Siebenten-Tag-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen,
  • bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung an den Feiertagen Ramazan Bayrami und Kurban Kayrami.

Schülerinnen und Schüler, die konfirmiert werden oder zur Erstkommunion oder Firmung gehen, haben an dem Montag, der auf den Sonntag der Konfirmation, Erstkommunion oder Firmung folgt, unterrichtsfrei. Fällt die Konfirmation, Firmung oder Erstkommunion auf einen Feiertag, haben die Schülerinnen und Schüler am nächsten unmittelbar darauffolgenden Unterrichtstag unterrichtsfrei.

Die betroffenen Lehrkräfte sind von der Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler vorher zu informieren. An diesen Tagen sind keine schriftlichen Arbeiten, die der Leistungsbewertung dienen, anzufertigen, wenn Schülerinnen oder Schüler der Klasse oder Lerngruppe von der Befreiungsregelung betroffen sind.

Ferien Ferienbeginn Ferienende
Herbstferien 23.10.2023 27.10.2023
Weihnachtsferien 27.12.2023 12.01.2024
Osterferien 25.03.2024 12.04.2024
Sommerferien 15.07.2024 23.08.2024

Für die Klassenstufe 8 des Hauptschulzweiges findet nach Bedarf ein Förderunterricht zur Erreichung der Ausbildungs- und Berufsreife statt. Darüber hinaus werden für die Abschlussklassen im Haupt- und Realschulzweig Förderkurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen angeboten.

G

Für die Jahrgänge 5, 6 und 7 besteht ein Ganztagsschulangebot.
Das Ganztagsschulangebot ist ein kostenfreies, jedoch anmeldepflichtiges Angebot. Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Vorfeld eines Halbjahres. Die Anmeldungen sind verbindlich, somit besteht eine Teilnahmepflicht für den Anmeldezeitraum (1. Schulhalbjahr). Eine Abmeldung ist nicht möglich.

Das Ganztagsprogramm beginnt je nach Unterrichtsende um 11:30 oder 13:00 Uhr und besteht aus den Bausteinen

  • Frühbetreuung von 11:30 – 13:00 Uhr
  • Mittagessen von 13:00 – 13:45 Uhr
  • Lernzeit von 13:45 – 15:15 Uhr
  • Arbeitsgemeinschaften (AGs) von 13:45 bis 15:15 Uhr (offen für alle Teilnehmer des Ganztagsprogramms nach Anmeldung)
  • Freies Spiel von 15:15 – 16:15 Uhr (Montag – Donnerstag).

Bis zum Ende der Lernzeit um 15:15 Uhr ist die Teilnahme verpflichtend. Danach entscheiden Sie individuell, wann Ihr Kind nach Hause gehen kann. Sie können die Endzeiten der Betreuung mit der Anmeldung im viertelstündigen Rhythmus festlegen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind im Falle eines Fehlens entschuldigt werden muss. Die Entschuldigung senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse betreuung@aks.hochtaunuskreis.net

Bei Fragen zum Ganztagsprogramm wenden Sie sich bitte an Gabriele Eilers.

H

Unsere Homepage https://altkoenigschule.de ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument in der Schulgemeinschaft. Bei Anregungen zur Homepage wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Eilers oder Herrn Harald Baltzer.

K

Im Schuljahr 2023/2024 gibt es an der Altkönigschule

  • 17 Klassen in den Jahrgangsstufen 5-6, davon 6 Klassen in der Förderstufe und 11 Klassen im Gymnasialzweig,
  • 37 Klassen in den Jahrgangsstufen 7-10, davon 6 Klassen im Hauptschul-, 10 Klassen im Realschul- und 21 Klassen im Gymnasialzweig,
  • 12 Tutorenkurse in der Oberstufe, davon 6 in der Einführungsphase und 6 in der Qualifikationsphase sowie
  • 3 Intensivklassen, in denen Kinder, die die deutsche Sprache nicht (ausreichend) beherrschen, fokussiert Deutsch lernen.

Aktuell werden an unserer Schule rund 1550 Schüler*innen von etwa 140 Lehrkräften unterrichtet.

L

Die LMF, die Sie in Raum A128 finden, hat im Schuljahr 2023/2024 folgende wöchentlichen Öffnungszeiten:

Montag, Mittagspause (13.00 – 13.45 Uhr)
Dienstag, 1. Pause (9.20 – 9.40 Uhr)
Mittwoch, 1. Pause (9.20 – 9.40 Uhr)
Freitag, 1. Pause (9.20 – 9.40 Uhr)

Ansprechpartnerinnen für die LMF sind Frau Höhn und Frau Rupp.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer informieren die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes neuen Schuljahres über die Kriterien der Leistungsbewertung. Basis hierfür sind die nachstehenden Verordnungen:

  • Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 – Fünfter Teil „Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“ (§§ 26 bis 36)
  • Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 in der Fassung vom 01.08.2017, Erster Teil „Bildungsgang Gymnasiale Oberstufe“ – Zweiter Abschnitt „Organisation“ – §9 „Allgemeine Bestimmungen zur Leistungsbewertung und zu Leistungsnachweisen“. Die OAVO gilt ergänzend zur Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.

Diese Verordnungen können Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums einsehen.

M

Die Mensa, die sich in Campus A befindet, hat montags bis freitags von 9.00-13.45 Uhr geöffnet. Während dieser Öffnungszeiten sind hier Frühstück und Snacks sowie warme und kalte Getränke erhältlich. Wasser können die Schülerinnen und Schüler kostenlos an den in der Mensa aufgestellten Wasserspendern zapfen.

In der Zeit von 12.30-13.45 Uhr gibt es ein warmes Mittagsangebot. Es kann vor Ort aus täglich drei verschiedenen Gerichten ausgewählt werden, von denen mindestens eines vegetarisch und eines schweinefleischfrei ist. Zusätzlich werden diverse Salatteller in Mitnahmeschalen angeboten. Der aktuelle Menüplan ist im Bereich der Mensa ausgehängt, auf der Startseite der Schulhomepage verlinkt und auch hier zu finden.

Um den Verkauf zu vereinfachen und um die Wartezeit zu verkürzen, erfolgt die Bezahlung überwiegend bargeldlos. Dafür ist einmalig ein Chip zum Preis von 2,50 € in der Mensa zu erwerben. Dieser kann entweder vor Ort an einem Automaten aufgeladen werden oder online via Überweisung. Zu beachten ist zum einen, dass der Automat keine Münzen, sondern ausschließlich Geldscheine annimmt, zum anderen, dass die Online-Aufladung zwei bis drei Werktage dauert.

Bei Fragen können Sie sich direkt an den Taunus Menü Service wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie über den obigen Link.

P

8H/R: 11.12.2023 – 22.12.2023 (BZL Lauterbach)
9G: 29.01.2024 – 09.02.2024
9H: 30.10.2023 – 03.11.2023, danach jeden Donnerstag bis zu den Osterferien
9R: 22.01.2024 – 09.02.2024
10R: 30.10.2023 – 10.11.2023
E2: 24.06.2024 – 05.07.2024 (Sozialpraktikum)

R

Das Hessische Kultusministerium hat gemäß der Erlasse für die Teilnahme am Religions-/ Ethikunterricht folgende Regelungen vorgesehen:

„Schüler nehmen in der Regel an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses teil, dem sie angehören. Die Konfession der Schüler wird bei der Aufnahme in die Schule festgestellt. Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder der religionsmündigen Schüler (mit dem 14. Lebensjahr).

Die Kenntnisnahme der Abmeldung von religionsmündigen, aber noch nicht volljährigen Schülern ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen. Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur am Ende eines Schuljahres möglich. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig.“

Zur Teilnahme am Ethikunterricht sind alle Schüler verpflichtet, die bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgrund einer Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten, danach aufgrund eigener Entscheidung von einem eingerichteten Religionsunterricht abgemeldet sind oder sich nicht für die Teilnahme an einem eingerichteten Religionsunterricht entscheiden.

S

Unseren Schülerinnen und Schülern stehen in Campus A, B und C Schließfächer zur Verfügung. Für die Schließfächer in Campus B und C wenden Sie sich bitte an unsere Hausmeister. Die Schließfächer in Campus A können bei der Firma Astra angemietet werden. Die Verträge werden direkt mit der Firma abgeschlossen. Die Schule stellt lediglich den Aufstellungsort zur Verfügung und ist für Rückfragen, bei Problemen etc. nicht zuständig. Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Die an die Schülerinnen und Schüler ausgegebenen Bücher sind eine Leihgabe. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Bücher pfleglich behandelt und mit einem Schutzumschlag versehen werden. Dies wird von den Fachlehrerinnen und Fachlehrer in allen Jahrgangsstufen überprüft. Sollten Sie nach der Ausleihe feststellen, dass eines der Bücher stark beschädigt ist, so melden Sie dies bitte unverzüglich an Frau Chapman oder Frau Rupp.

Die Schulordnung und die Folgen der Nichtbeachtung werden den Schüler*innen von ihren Klassenlehrer*innen bzw. Tutor*innen erläutert. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass die Schulordnung einzuhalten ist und dass eine Missachtung der Schulordnung Konsequenzen nach sich zieht. Die Schulordnung hängt in jedem Klassenraum aus und ist auch hier einzusehen. Sie ist darüber hinaus auf Anfrage im Sekretariat erhältlich.

Grundlagen zur Beurteilung des Sozialverhaltens sind: Arbeitsverhalten in der Gruppe, Bereitschaft zum Gespräch, Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Einhaltung von Regeln und Absprachen, Fairness, Hilfsbereitschaft, Kooperation mit den Lehrkräften und anderen Personen, positives Einwirken auf andere, Rücksichtnahme, soziales Verhalten in der Klasse und in der Schulgemeinschaft, Toleranz, Übernahme von Verantwortung und Zuverlässigkeit.

Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen bei Bedarf gerne im Rahmen ihrer Sprechstunde für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie über Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn oder per E-Mail einen Termin. Sie finden die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte in der Kollegiumsliste auf der Schulhomepage.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, so teilen Sie dies der Lehrkraft bitte rechtzeitig mit. Müssen Sie den Termin kurzfristig absagen, so wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unserer Schule.

Darüber hinaus haben Sie auch am Elternsprechtag, der jedes Jahr im Februar stattfindet, die Gelegenheit, mit den Lehrkräften Gespräche zu führen.

T

Der Tag der offenen Tür, an dem sich die Altkönigschule der Öffentlichkeit präsentiert, findet in diesem Schuljahr am 25.11.2023 statt. Weitere Informationen folgen.

Die aktuellen Termine für das laufende Schuljahr können Sie dem Kalender entnehmen. Die Termine werden regelmäßig aktualisiert.

U

1. Stunde 07:50 – 08:35 Uhr
2. Stunde 08:35 – 09:20 Uhr
Pause  09:20 – 09:40 Uhr
3. Stunde 09:40 – 10:25 Uhr
4. Stunde 10:25 – 11:10 Uhr
Pause 11:10 – 11:30 Uhr
5. Stunde 11:30 – 12:15 Uhr
6. Stunde 12:15 – 13:00 Uhr
Pause 13:00 – 13:45 Uhr = Mittagspause
7. Stunde 13:45 – 14:30 Uhr
8. Stunde 14:30 – 15:15 Uhr
Pause 15:15 – 15:25 Uhr
9. Stunde 15:25 – 16:10 Uhr
10. Stunde  16:10 –  16:55 Uhr
Pause  16:55 – 17:05 Uhr
11. Stunde 17:05 – 17:50 Uhr
12. Stunde 17:50 – 18:30 Uhr

V

Auch in diesem Schuljahr zeigt sich morgens und mittags vor der Altkönigschule eine äußerst angespannte Verkehrssituation. Beachten Sie bitte, dass weder der Buswendeplatz noch der Parkplatz der Altkönigschule als Anfahrts- bzw. Abholzone dienen können. Sollten Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, nutzen Sie bitte die auf der Le-Lavandou-Straße vorgesehenen Haltemöglichkeiten oder den Besucherparkplatz Ecke Le-Lavandou-Straße/Schönberger Straße. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung und nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner.

Wenn möglich schicken Sie Ihr Kind/Ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Schulbus respektive den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule. Dies entspannt die Verkehrssituation vor unserer Schule und dient der Sicherheit aller Kinder.

Vor dem oben geschilderten Hintergrund bitten wir Sie zudem, mit Ihren Kindern über die Verkehrsregeln zu sprechen. Das Überqueren der vielbefahrenen Straßen rund um die Altkönigschule an nicht dafür vorgesehenen Stellen kann zu gefährlichen Situationen führen.

Grundsätzlich ist den Schülerinnen und Schülern der 5.-10. Klasse das Verlassen des Schulgeländes der Altkönigschule untersagt. Im Einzelfall kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dem Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause (13.00-13.45 Uhr) und den an die Mittagspause angrenzenden Zwischenstunden (5./6. Stunde bzw. 7./8. Stunde) schriftlich zustimmen, wenn die Eltern dies unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen und aus pädagogischer Sicht nichts gegen ein Verlassen des Schulgeländes spricht. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen geboten scheint.

Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind im Sekretariat erhältlich.

Den aktuellen Vertretungsplan können Sie über die Startseite der Schulhomepage oder hier aufrufen.