Die Einführungsphase (E1/E2)

I) Aufnahmevoraussetzungen (gemäß OAVO vom 23.07.2018 mit Änderung vom 01.08.2019)

Mit mittlerem Bildungsabschluss (Realschule, IGS):

  • In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft im Durchschnitt besser als 3,0; Notendurchschnitt insgesamt besser als 3,0.
  • Die Klassenkonferenz muss die Eignung für die gymnasiale Oberstufe (Lernentwicklung, Arbeitsverhalten und Leistungsstand) am Ende des ersten Halbjahres der 10. Klasse attestieren.

Nach der 10. Klasse des Gymnasiums:

Mit der Versetzung in die Einführungsphase (mit mittlerem Abschluss)

Nach der 9. Klasse des Gymnasiums:

Mit der Versetzung in die Einführungsphase (ohne mittleren Abschluss)

II) Anmeldefristen

Für Schüler*innen aus der Realschule/IGS:

Mit schriftlichem Antrag der abgebenden Schule bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 10. Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt und die Schüler*innen werden auf eine Warteliste aufgenommen. Die endgültige Bestätigung seitens der Altkönigschule erfolgt erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses, in dem die Zulassungsbedingungen erfüllt sein müssen.

Für Schüler*innen aus unserem Gymnasialzweig:

Automatische Weiterführung der Schullaufbahn, wenn die Versetzung in die Einführungsphase vorliegt.

Für Schüler*innen von anderen Gymnasien/Gymnasialzweigen:

Schriftliche Bewerbung mit den letzten beiden Zeugnissen bis Ende Mai. Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt und die Schüler*innen werden auf eine Warteliste aufgenommen. Die endgültige Bestätigung seitens der Altkönigschule erfolgt erst nach Vorlage des Versetzungszeugnisses in die Einführungsphase.

An der Altkönigschule werden die Klassenverbände nach der Mittelstufe aufgelöst und die Schüler*innen wählen im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Fächer, die sie in der Einführungsphase belegen wollen.

Leistungsvorkurse

Jeder/Jede Schüler*in wählt genau zwei Leistungsvorkurse, die mit einer Stunde mehr als die Grundkurse desselben Faches unterrichtet werden. Diese zusätzlichen Stunden liegen im Stundenplan für alle ersten Leistungsvorkurse (Leiste A) und zweiten Leistungsvorkurse (Leiste B) parallel.

Der/Die Lehrer*in des Leistungsvorkurses auf der A-Leiste ist der/die Tutor*in und ersetzt den/die Klassenlehrer*in aus der Mittelstufe.

Leistungsvorkurse können am Ende der E1 und am Ende der E2 umgewählt werden.

Das Fächerangebot für die Leistungsvorkurse richtet sich nach der Wahl der Schüler*innen am Ende der Mittelstufe. Grundsätzlich gilt, dass ein Kurs von mindestens 10 Schüler*innen gewählt werden muss, um gebildet zu werden.

Wahl der Leistungsvorkurse

  1. Leistungsvorkurs:
  • eine fortgeführte Fremdsprache oder
  • Mathematik oder
  • eine Naturwissenschaft
  1. Leistungsvorkurs:
  • Aus allen angebotenen Fächern für Leistungsvorkurse frei wählbar

Bedingungen für die Wahl der Leistungskurse in der Qualifikationsphase:

  • In E1/2 belegt
  • Abschluss mit mindestens 5 Punkten
  • Fremdsprachen: Unterricht seit 5 Jahren

Wahl der Grundkurse

  • Alle belegungspflichtigen Kurse müssen, sofern sie nicht als Leistungsvorkurs gewählt wurden, als Grundkurs belegt werden (s. Stundentafel). Wahlmöglichkeiten gibt es bei den Naturwissenschaften, bei der fortgeführten zweiten Fremdsprache, bei Religion/Ethik und bei Kunst/Musik/Darstellendem Spiel.
  • Spanisch wird als neue Fremdsprache angeboten (vierstündig) und ist für diejenigen Schüler*innen, die in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, verpflichtend.
  • Erdkunde, Informatik und Philosophie sind Zusatzangebote zum vorgeschriebenen Fächerkanon.

Innerhalb der Einführungsphase findet im Rahmen des Deutschunterrichts ein Methodentraining statt. Dafür stehen mehrere Projekttage zur Verfügung, in denen die eigenständige Recherche und Präsentationstechniken geschult werden sollen.

Aufbauend auf dem Betriebspraktikum der Mittelstufe, welches Einblicke in verschiedene Berufsfelder und Unternehmensstrukturen gewährt, liegt der Schwer­punkt des zweiwöchigen Sozialpraktikums auf dem Aspekt des helfenden Handelns. Durch die Begegnung mit Menschen in verschiedensten sozialen Einrichtungen sollen unsere Schüler*innen für die Dimensionen aktiver Mitmenschlichkeit und gelebter Solidarität in unserer Gesellschaft sensibilisiert werden. Absolviert werden kann das Praktikum daher beispielsweise in Seniorenheimen, stationären, ambulanten oder palliativen Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen für Menschen mit speziellen körperlichen und sozialen Bedürfnissen, kirchlichen Ein­richtungen, Unterkünften für Geflüchtete oder gemeinnützigen Vereinen.

Ziel des Sozialpraktikums ist es, unseren Schüler*innen einen Impuls zur Lebensgestaltung und Lebensreflexion zu geben, um im späteren Berufsleben selbst Verantwortung für sich und andere übernehmen zu können.

Konzeptionell knüpft das Praktikum an die Curricula der Fachschaften Religion und Ethik an und wird im Unterricht vor- und nachbereitet.

Es ist für alle Schüler*innen der Oberstufe obligatorisch und findet am Ende der Einführungsphase statt.

Vor der Abreise

  • Die Eltern der Schüler*innen, die während der Einführungsphase ein Jahr im Ausland verbringen möchten, stellen spätestens im Verlauf des 2. Halbjahres der Klasse 10 formlos einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit Nennung des Zeitraums (halbes oder ganzes Schuljahr) und des Aufenthaltslandes. Auch kürzere Beurlaubungen (z.B. 3 Monate) sind möglich. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie ein Schreiben mit allen Informationen zum weiteren Prozedere.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt suchen die Eltern und Schüler*innen das persönliche (Beratungs-)Gespräch mit dem/der Klassenlehrer*in. In speziellen Fragen und in der Zeit während der Abwesenheit erfolgt der Informationsaustausch über die Oberstufenleitung. Dabei hat sich (z.B. wegen der Kurswahlen) der Mail-Kontakt mit den Schüler*innen und den Eltern als sinnvoll erwiesen.

Während des Auslandsaufenthalts

  • Es sollten Fächer belegt werden, die für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Mathematik, die Naturwissenschaften, Fremdsprachen und Geschichte.
  • Spezielle Hinweise zu den Fremdsprachen: In Französisch sollte der höchste Kurs belegt werden. Für das Fach Latein gilt: Schüler*innen, die ab der Jahrgangsstufe 7 Latein erlernt haben und im Ausland nicht die Möglichkeit haben, das Fach zu belegen, können nach der Rückkehr eine Prüfung in Latein ablegen. Wer diese besteht, bekommt im Abiturzeugnis den Vermerk „Latinum“. Alternativ kann Latein auch in der Q1 weiterhin belegt werden.
  • Um nach der Rückkehr den Wiedereinstieg zu erleichtern, ist es ratsam, Freunde zu bitten, die Informationen aus dem Unterricht zu sammeln.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Über den Schulbesuch im Ausland ist nach der Rückkehr ein Nachweis sowie ein Zeugnis vorzulegen. Die Noten dieses Zeugnisses sind nicht ausschlaggebend für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, können aber bei der Entscheidung für die Einordnung in die zu besuchende Jahrgangsstufe berücksichtigt werden.
  • Über die Frage, ob die Einführungsphase übersprungen werden kann oder wiederholt werden sollte, gibt zunächst die Klassenkonferenz der abgebenden Klasse eine Empfehlung ab. Grundsätzlich gilt, dass für ein Überspringen der Einführungsphase das letzte Mittelstufenzeugnis einen Notendurchschnitt unter 2,5 haben soll, wobei die Hauptfächer doppelt gewichtet werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Schulleiter, der diesbezüglich nach der Rückkehr aus dem Ausland kontaktiert werden sollte.
  • Schulische Auslandsaufenthalte sind generell zu begrüßen, weil sie Verständnis für Menschen, Kulturen und Gesellschaften anderer Länder fördern. Die Verordnung für die gymnasiale Oberstufe sieht grundsätzlich vor, dass nach einem Auslandsaufenthalt der Schulbesuch ohne Zeitverzug fortgesetzt werden kann. Erscheint ein erfolgreiches Bestehen der Qualifikationsphase fraglich, behalten wir uns eine Überprüfung des Leistungsstandes mit dem Stoff der Einführungsphase (insbesondere in Mathematik, Deutsch, Englisch und einer Naturwissenschaft) vor. Die Entscheidung hierzu trifft der Schulleiter. Die Eltern werden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der „Auslandsschüler*innen“ enorm angestiegen. Häufig besteht der Wunsch, nach der Rückkehr die „alte“ Jahrgansstufe, d.h. die Q1, zu besuchen. Die Einführungsphase gilt (unter der Hand) als „ersetzbar“. Dies ist aber tatsächlich nicht so.

  • Der Stoff und die Arbeitsweise der Qualifikationsphase bauen auf dem der Einführungsphase auf und werden hier geübt.
  • Ab der Qualifikationsphase zählen die Noten bereits für das Abitur. Es gibt also keine „Schonzeit“ mehr.
  • In der Einführungsphase ist auch noch ein „Ausprobieren“ möglich (z.B. bei den Leistungsvorkursen, aber auch in Bezug auf das Kennenlernen zukünftiger Kurslehrer*innen der Qualifikationsphase).

Unabhängig von dem Votum der Klassenkonferenz sollte daher genau überlegt werden, in welche Jahrgangsstufe man nach der Rückkehr geht.

Elternabend 25.09.2023, 19:30 Uhr in Campus B

Sozialpraktikum 24.06. – 05. 07. 2024

Methodentage während der Projektwoche zu Beginn des zweiten Halbjahres

Klausurplan 2. Halbjahr