Abitur

  • Ab dem Eintritt in die Oberstufe dürfen maximal vier Jahre in der Oberstufe verbracht werden.
  • Die Fremdsprachenverpflichtung muss erfüllt sein, d.h. eine Fremdsprache aus der Unterstufe muss bis zur Q4 belegt worden sein. Die zweite Fremdsprache muss entweder von der 6. bzw. 7. Klasse bis zur E2 oder von der 8. bzw. 9. Klasse bis zur E2 belegt worden sein. Wenn in der Oberstufe Spanisch als neue zweite Fremdsprache gewählt wird, muss diese bis zur Q4 belegt werden.
  • Alle beleg- und qualifikationsverpflichtenden Kurse müssen mit mindestens einem Punkt abgeschlossen werden.
  • Es dürfen maximal sechs Kurse unter 5 Punkten eingebracht werden, davon maximal zwei Leistungskurse.

Es gibt drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungsfächer.

Zu den drei schriftlichen gehören die beiden Leistungskurse und ein Grundkurs, der folgende Bedingungen erfüllen muss:
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken
Beispiele:

  • wer z.B. Englisch und Kunst als Leistungskurs hat, kann nicht Deutsch als 3. Schriftliches Prüfungsfach wählen;
  • wer Chemie und Biologie als Leistungskurs hat, kann nicht Mathematik als 3. Schriftliches Prüfungsfach wählen;
  • wer Sport und Biologie als Leistungskurs hat, kann nicht Mathematik als 3. Schriftliches Prüfungsfach wählen, weil Sport kein Aufgabenfeld abdeckt und somit das zweite Aufgabenfeld mit dem 3. Prüfungsfach abgedeckt werden muss.

Für alle fünf Prüfungsfächer gilt:

  • Deutsch und Mathematik müssen Prüfungsfächer sein
  • Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein

Das 5. Prüfungsfach

Im 5. Prüfungsfach wird in der Regel eine mündliche Prüfung abgelegt.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit für

  1. Eine Präsentationsprüfung
  • Ersetzt die mündliche Prüfung
  • Ist ein ca. 15 minütiger medienunterstützter Vortrag, der auch ein Experiment oder eine künstlerische oder sportliche Darbietung enthalten kann
  • nach dem Vortrag folgt ein Kolloquium mit dem Prüfungsausschuss
  • die Bewertung der Prüfung berücksichtigt den Inhalt des Vortrags, den Umgang mit Medien und das Verhalten im Kolloquium
  • die Entscheidung für diese Prüfungsform wird mit der Abi-Meldung Ende Januar getroffen
  • die Aufgabenstellung erfolgt in der Regel am Unterrichtstag nach der letzten schriftl. Prüfung durch die Lehrkraft
  • das Thema der Präsentationsprüfung ist aus dem Unterricht
  • die Bearbeitungszeit beträgt mind. 4 Schulwochen (+2 Wo Osterferien)
  • Während der Bearbeitungszeit gibt es keine Unterstützung seitens der Lehrkraft
  • Durchführung und Bewertung der Präsentationsprüfung
  1. Eine besondere Lernleistung (BLL)
  • Ersetzt die mündliche Prüfung
  • Das Thema muss zu Beginn der Q3 beim Schulleiter beantragt werden
  • Der Prüfling wählt sein Thema selbst und muss sich eine betreuende Lehrkraft suchen
  • Das Thema muss mindestens 2 Schulhalbjahre abdecken und sollte über den Lehrplan hinaus gehen
  • Das Fach darf eines der anderen Prüfungsfächer sein, sofern die Bedingungen für die Wahl der Prüfungsfächer erfüllt sind.
  • Die betreuende Lehrkraft trifft sich bis zu drei Mal mit dem Prüfling und unterstützt die Arbeit

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