Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern – volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren eigenen Antrag – vom Unterricht beurlaubt werden. Bei einem Zeitraum von bis zu zwei Tagen trifft diese Entscheidung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.
Bei einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen oder einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist dieser Antrag schriftlich an die Schulleitung zu richten und wird von dieser entschieden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung zu stellen. Bitte richten Sie entsprechende Anträge über das Sekretariat an unseren Schulleiter Herrn Peppler.