Auf dem gesamten Schulgelände müssen Mobiltelefone, Smartphones, MP3-Player, Tablets und andere elektronische Unterhaltungsgeräte der Schülerinnen und Schülern deaktiviert sein und dürfen nur nicht sichtbar mitgeführt werden – eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt lediglich für die Oberstufenschülerinnen und -schüler sowie die Zehntklässler in und vor Campus B. Bei Verstößen sind die Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, die Geräte einzuziehen.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler können ihre Geräte dann unter Vorlage eines kurzen Schreibens, das die Kenntnisnahme durch die Eltern bestätigt, ab dem darauffolgenden Tag in Raum A.0.14 im Verwaltungsbereich abholen. Im wiederholten Falle wird das eingezogene Gerät ausschließlich an die Eltern ausgegeben, und zwar erst ab dem darauffolgenden Tag. Eine Abholung durch die Schülerinnen und Schüler selbst ist dann nicht mehr möglich.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Schülerinnen und Schüler sich im direkten Gespräch austauschen und den persönlichen Kontakt zueinander pflegen.
Weisen Sie Ihre Kinder bitte auch darauf hin, dass das Filmen und Fotografieren auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet ist. Davon ausgenommen sind entsprechende Schulprojekte.